Förderprogramme
Qualitätsmanagement muss nicht teuer sein!
Als wichtiges Instrument zur Steuerung und Weiterentwicklung eines Unternehmens und zur Sicherstellung eines konstanten Qualitätsstandards wird die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen von Bund, Ländern und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die Förderungen sollen es möglichst vielen kleinen und mittleren Unternehmen sowie den freien Berufen ermöglichen, Qualitätsmanagement als wichtigen Bestandteil der Unternehmensführung und –sicherung zu nutzen.
Unsere Beratung zu Aufbau und Pflege von Qualitätsmanagementsystemen ist nach den beiden nachfolgenden Programmen förderwürdig. Zu unseren Leistungen gehört daher immer auch die Beantragung der Fördermittel, sofern Ihr Unternehmen den Förderkriterien entspricht.
Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie freie Berufe (bundesweit)
Gefördert werden allgemeine Beratungen zu verschiedenen Themen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen zu Technologie/Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagementsystemen, Kooperationen, Mitarbeiterbeteiligungen und Unternehmensrating.
Die Förderung ist aufgelegt vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Sie besteht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten in Höhe von 50 % (alte Bundesländer) bzw. 75 % (neue Bundesländer und Bezirk Lüneburg) der Beratungskosten, maximal jedoch 1.500 ,-- €. Die Antragstellung erfolgt online.
Die Förderrichtlinien finden Sie hier im PDF-Format zum Download. Ausführliche Informationen erhalten Sie auch in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie oder bei uns.
Potenzialberatung (nur in Nordrhein-Westfalen)
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Potenzialberatungen von Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Ziel: Aus der Analyse der Stärken und Schwächen eines Unternehmens werden Lösungswege und Handlungspläne zur Verbesserung der Unternehmensprozesse entwickelt und erste Umsetzungsmaßnahmen eingeleitet.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten für bis zu 15 Beratertage in Höhe von 50 % der Beratungskosen, maximal jedoch 500,-- € pro Beratungstag. Anträge sind vor Beginn der Beratung bei der zuständigen regionalen Beratungsstelle einzureichen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie oder bei uns.
Wir sind zertifiziert nach ISO 9001:2008
